Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/44#abs-1 (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/44#abs-2 (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Absatz 1 Nummer 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/44#abs-3 (3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nummer 3 vorliegt;
2. eine nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/44#abs-4 (4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/44#abs-5 (5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Wird zitiert von 330 Entscheidungen zu § 44 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 18.12.2020 – 9 K 2950/19Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 30.07.2013 – 3 K 6674/11
- OVG NRW, 26.04.2022 – 6 A 1269/21Zitiert von 8
- OVG NRW, 19.07.2017 – 7 A 1835/14Zitiert von 12
- VG Köln, 17.07.2026 – 16 K 5594/25Corona-Soforthilfe: Bekanntgabe eines Schlussbescheids per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Aachen, 30.11.2018 – 6 K 1959/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.09.2026 – 5 A 414/24Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.08.2026 – 13 B 226/26Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe nach dem Krankenhausplan NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
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